Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung und Montage von Garten-PV-Anlagen
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für die betriebsfertige Lieferung und Montage von Garten-Photovoltaikanlagen nebst Zubehör nach Maßgabe des zwischen Garten-PV by Dr. Metje GmbH, Am Germaniahafen 2, 24143 Kiel und mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB (im Folgenden “Kunde” oder “Kunden”) geschlossenen Vertrages.
Die Garten-PV by Dr. Metje GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Kaufverträgen auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Garten-PV by Dr. Metje GmbH nicht an, es sei denn, sie stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Die AGB der Garten-PV by Dr. Metje GmbH gelten auch dann, wenn sie in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung und Montage vorbehaltlos ausführen.
Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Erfolgt die individuelle Vereinbarung vor oder bei Vertragsschluss, so ist diese nur wirksam, wenn sie in Textform im Sinne von § 126b BGB erfolgt ist oder durch Garten-PV by Dr. Metje GmbH schriftlich bestätigt wurde.
2. Montageleistung
2.1. Die Garten-PV by Dr. Metje GmbH angebotenen betriebsfertigen Montage erfolgt durch Selbstaufbau und Befestigung einer Anlage auf einer dafür geeigneten Freifläche. Voraussetzung für die betriebsfertige Montage einer Photovoltaikanlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Geländes. Der Kunde sichert zu, dass sein Gelände die erforderliche statische Eigenschaft aufweist. Er unternimmt alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen.
2.2. Die Garten-PV by Dr. Metje GmbH teilt dem Kunden alle ihr zugänglichen Informationen mit, die für die statische Geeignetheit der Berechnung erforderlich (Schnee- und Windlasten gemäß statischer Berechnung) und die Informationen, die sich auf Leistungen und Lieferungen des Vertragsgegenstandes beziehen. Genügen die bereitgestellten Informationen nach Auffassung des Kunden oder seines Statikers nicht, um statische Berechnungen durchführen oder durch den Statiker durchführen zu lassen, muss der Kunde dies unter Benennung der zusätzlichen Information in Textform vor Montagebeginn mitteilen. Die Pflicht zur vollständigen lnformationsbeschaffung obliegt dem Kunden. Kann die Garten-PV by Dr. Metje GmbH zusätzliche Informationen aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht oder nicht rechtzeitig beibringen, trägt der Kunde das daraus resultierende Risiko der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung.
2.3. Die Prüfung und Ermittlung notwendiger statischer Überprüfung der Geeignetheit des jeweiligen Geländes ist nicht Bestandteil der von der Garten-PV by Dr. Metje GmbH zu erbringenden Leistungen. Die Garten-PV by Dr. Metje GmbH ist berechtigt, die zur Durchführung des Kaufvertrages notwendigen Leistungen, insbesondere die Montage der Anlage, auch durch Dritte vornehmen zu lasen.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1. Die Angebote der Garten-PV by Dr. Metje GmbH sind für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang beim Kunden (im Folgenden „Frist“) verbindlich (im Folgenden „Angebot“). Sofern der Kunde nicht innerhalb der Frist gegenüber Garten-PV by Dr. Metje GmbH die Annahme des Angebots schriftlich oder in Textform erklärt (im Folgenden „Vertragsschluss“), ist Garten-PV by Dr. Metje GmbH nach Ablauf der Frist nicht mehr an das Angebot gebunden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die Abgabe/der Versand der Annahmeerklärung.
3.2. Garten-PV by Dr. Metje GmbH ist berechtigt, vom Kunden die Vorlage von Kapitalnachweisen bzw. Finanzierungsbestätigungen von Banken zur Finanzierung des Kaufpreises des Produkts vor dessen Lieferung zu verlangen.
3.3. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist das Angebot von Garten-PV by Dr. Metje GmbH einschließlich dieser AGB maßgebend. Mündliche Zusagen oder Abreden vor Angebotsabgabe sind unverbindlich und werden durch das angenommene Angebot ersetzt, sofern sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich sind.
3.4. In Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich und haben einen rein informativen Charakter, es sei denn, diese werden ausdrücklich im Vertrag von beiden Parteien als verbindlich vereinbart. Sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie der von Garten-PV by Dr. Metje GmbH zu liefernden Produkte oder zu erbringenden Leistung dar. Proben und Muster dienen dementsprechend nur als Anschauungsobjekte mit durchschnittlichen Qualitätsmerkmalen, Abmessungen und Farben. Handelsübliche Abweichungen, insbesondere Abweichungen im Rahmen der Toleranzen der EN-bzw. DIN-Normen, und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind im Rahmen des Zumutbaren zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3.5. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffauswahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich Garten-PV by Dr. Metje GmbH auch nach Vertragsschluss ohne vorherige Ankündigung vor, sofern diese Änderungen weder dem verbindlichen Angebot noch der Spezifikation des Kunden widersprechen oder der Vertragsgegenstand und dessen äußeres Erscheinungsbild dadurch für den Kunden keine Qualitätseinbuße oder sonstige unzumutbare Änderungen erfährt.
3.6. An allen Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Konstruktionen, Werkzeugen sowie anderen Unterlagen (im Folgenden “Unterlagen“) behält sich Garten-PV by Dr. Metje GmbH ihre Eigentums-, Urheber- sowie gewerblichen Schutzrechte uneingeschränkt vor. Dem Kunden ist nur die Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks gestattet. Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Nachbau, Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe an Dritte oder sonstige gewerbliche Nutzung ist dem Kunden nicht gestattet.
3.7. Falls vom Kunden Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Konstruktionen, statische Berechnungen oder andere Unterlagen geliefert werden, haftet er gegenüber Garten-PV by Dr. Metje GmbH für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen und dafür, dass durch die Benutzung der Unterlagen keine gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Patente, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt Garten-PV by Dr. Metje GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Verletzung der vorstehend genannten Pflichten Garten-PV by Dr. Metje GmbH gegenüber geltend gemacht werden.
4. Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der Garten-PV by Dr. Metje GmbH sowie eventuell vereinbarter Nebenleistungen. Die Garten-PV by Dr. Metje GmbH ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen. Die Garten-PV by Dr. Metje GmbH ist berechtigt, alle zusätzlichen Leistungen, die ursprünglich im Angebot nicht aufgeführt wurden und erst bei der Montage des Produktes augenscheinlich erforderlich werden, nach Vereinbarung mit dem Kunden als Nebenleistung gesondert in Rechnung zu stellen. Dazu gehören insbesondere das fehlende Vorhandensein von Leerrohre und längere Leitungswege.
Sofern Garten-PV by Dr. Metje GmbH selbst Rechte aus von Herstellern der Produkte gegebenen Garantien hat, tritt Garten-PV by Dr. Metje GmbH diese Rechte aus Herstellergarantien an den diese Abtretung annehmenden Kunden ab. Die Abtretung erfolgt mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Wegfalls des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziffer 12 dieser AGB.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern im Angebot nichts ausdrücklich Anderes angeboten worden ist, ist der gesamte Kaufpreis unverzüglich nach Rechnungserhalt und Lieferung bzw. Erbringung der Leistung ohne jeden Abzug zu bezahlen (im Folgenden „Fälligkeit“). Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei Garten-PV by Dr. Metje GmbH. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug; dies gilt auch dann, wenn er den verspäteten Zahlungseingang nicht zu vertreten hat.
5.2 Gerät der Kunde entsprechend der gesetzlichen Regeln in Verzug, ist Garten-PV by Dr. Metje GmbH berechtigt, dem Kunden für jede nach der ersten ergangenen weiteren Mahnung, eine angemessene Gebühr in Höhe von Euro 5,00 zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer sind. Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine oder bei Stundung ist Garten-PV by Dr. Metje GmbH berechtigt, Fälligkeits- bzw. Stundungszinsen i. H. v. jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, jedoch mindestens acht Prozent, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sowie die Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB in Höhe von Euro 40,00. Garten-PV by Dr. Metje GmbH behält sich ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Ist eine Teilzahlung vereinbart und befindet sich der Kunde mit einer solchen im Verzug, so ist Garten-PV by Dr. Metje GmbH ferner berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung des zur Zahlung offenstehenden Teilbetrages auszusetzen.
5.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Garten-PV by Dr. Metje GmbH unbeschadet weiterer Ansprüche und Rechte, insbesondere zur Leistungsunterbrechung nach § 320 BGB, berechtigt, eine ggf. bestehende Stundungsvereinbarung außerordentlich zu kündigen und sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
6. Lieferung und Lieferzeit
6.1. Die Lieferzeit der jeweiligen Anlage wird im Rahmen des jeweiligen Kaufvertrages vereinbart. Der Beginn der von der Garten-PV by Dr. Metje GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Sind im Vertrag von der Garten-PV by Dr. Metje GmbH Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
6.2. Der Kunde muss den Zustand und die Anzahl der Packstücke bei Lieferung prüfen und die Schäden oder Fehlmengen sofort bei Anlieferung auf dem Speditionsübergabeschein oder dem Handscanner vermerken. Lassen Sie sich den Schaden vom Fahrer quittieren. Dokumentieren Sie festgestellte Mängel mit Fotos und senden Sie uns diese zu. Kosten, die durch eine verspätete Mängelanzeige entstehen, werden nicht von uns, Garten-PV by Dr. Metje GmbH, getragen.
7. Leistungsort/ Gefahrtragung
7.1. Leistungsort ist bei Kaufverträgen ohne Montageleistung der Geschäftssitz der Garten-PV by Dr. Metje GmbH, bei Kaufverträgen mit Montageleistung der Ort, an dem die Montage der jeweiligen Anlage erfolgt. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden ohne Montageleistung an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über.
7.2. Soweit der Kaufvertrag eine Montagevereinbarung enthält, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden am Abladeort auf diesen über, sofern die Garten-PV by Dr. Metje GmbH die Waren selbst transportiert. Andernfalls erfolgt der Gefahrübergang auch in diesem Fall mit Übergabe an den Transporteur. Im Fall der Montagevereinbarung gilt zusätzlich: Gefahrübergang für die von der Garten-PV by Dr. Metje GmbH zu liefernden Produkte, welche regelmäßig Module, Unterkonstruktionen, Wechselrichter und Verkabelung sind, ist der Abschluss der Montage der PVAnlage. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ist die Anbindung der PVAnlage ab Wechselrichter an das öffentliche Netz sowie die Installation bzw. Funktion sämtlicher weiterer Komponenten wie beispielsweise Überwachungs bzw. Monitoringsysteme für den Gefahrübergang nicht notwendig.
8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
8.1. Der Kunde darf nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese nicht rechtskräftig durch Urteil oder Gerichtbeschluss festgestellt sind oder vom Auftragnehmer unbestritten bleiben, es sei denn, die Gegenforderung und die aufgerechnete Hauptforderung sind synallagmatisch miteinander verknüpft. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht. Beruht die Gegenforderung des Kunden auf einem anderen Vertragsverhältnis, so ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, von Garten-PV by Dr. Metje GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
8.2. Falls Umstände vorliegen, die eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden belegen und deshalb den Zahlungsanspruch der Garten-PV by Dr. Metje GmbH gefährden, kann Garten-PV by Dr. Metje GmbH noch ausstehende Leistungen bzw. Lieferungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Kunden abhängig machen. Falls der Kunde die Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, ist Garten-PV by Dr. Metje GmbH zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt. Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht ferner ein Rücktritts und Schadenersatzrecht.
9. Haftung für Mängel
9.1. Erkennbare Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) sind Garten-PV by Dr. Metje GmbH unverzüglich, spätestens jedoch 2 Wochen nach Inbetriebnahme der Produkte schriftlich, den Mangel hinreichend konkret bezeichnend, anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind Garten-PV by Dr. Metje GmbH unverzüglich, spätestens jedoch 2 Wochen nach ihrer Entdeckung schriftlich, den Mangel hinreichend konkret bezeichnend, anzuzeigen.
9.2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, dann setzt die Geltendmachung der Mängelansprüche voraus, dass der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung, ist die Haftung von Garten-PV by Dr. Metje GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
9.3. Soweit die gelieferten Produkte nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven, objektiven oder Montageanforderungen entsprechen, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Die Produkte entsprechen nicht den subjektiven Anforderungen, wenn sie
a) nicht die zwischen dem Kunden und Garten-PV by Dr. Metje GmbH vereinbarte Beschaffenheit aufweisen oder
b) sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen oder
c) nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben werden.
9.4. Soweit nicht zwischen dem Kunden und Garten-PV by Dr. Metje GmbH unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas Anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn sie
a) sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
b) nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Kunde erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurde oder
c) nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das Garten-PV by Dr. Metje GmbH dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, oder
d) nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Kunde erwarten kann.
9.5. Garten-PV by Dr. Metje GmbH verkauft und liefert keine blendarmen oder blendfreien PV- Module, sofern nichts anderes ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart worden ist. Garten-PV by Dr. Metje GmbH prüft darüber hinaus keine Blendbeeinträchtigungen von Nachbarhäusern. Eventuelle Beeinträchtigungen von Nachbarn durch Lichtreflexionen hat der Kunde im Zweifel vor der Installation der PV-Anlage durch ein Blendgutachten auszuräumen.
9.6. Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Kunden und Garten-PV by Dr. Metje GmbH über die objektiven Anforderungen der Produkte setzt voraus, dass der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Produkte von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
9.7. Soweit ein Mangel am gelieferten Produkt oder einer Komponente des Produkts vorliegt, hat der Kunde zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Garten-PV by Dr. Metje GmbH ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas Anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben Garten-PV by Dr. Metje GmbH die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
9.8. Der Kunde hat Garten-PV by Dr. Metje GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und insbesondere die beanstandete Komponente des Produkts zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde Garten-PV by Dr. Metje GmbH die mangelhafte Produktkomponente nach den gesetzlichen Vorschriften herauszugeben.
9.9. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann Garten-PV by Dr. Metje GmbH die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
9.10. Die von Garten-PV by Dr. Metje GmbH geschuldete Nacherfüllung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas Anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat Garten-PV by Dr. Metje GmbH die Nacherfüllung insgesamt verweigert, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Ziffer 10 (Haftungsbeschränkung, Schadensersatz).
9.11. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Montageflächen oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
9.12. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung und Alterung, Schäden in Folge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder nicht von Garten-PV by Dr. Metje GmbH eingeschalteter Dritter entstehen. Es wird empfohlen, das Produkt während der Gewährleistungsfrist nur durch eine qualifizierte Fachfirma warten und instand halten zu lassen.
10. Gewährleistungsfrist
10.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Kunde zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die beanstandete Komponente des Produkts an Garten-PV by Dr. Metje GmbH oder einen von Garten-PV by Dr. Metje GmbH benannten Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Komponente des Produkts beim Kunden installiert wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
10.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögenbeträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung bzw. Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
10.3. Unberührt bleiben gesetzliche Verjährungsregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist von Garten-PV by Dr. Metje GmbH (§ 438 Abs. 3 BGB), für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB), aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sowie für die in Ziffer 11.2. und 11.3. genannten Schadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Soweit Garten-PV by Dr. Metje GmbH dem Kunden wegen oder infolge eines Mangels Schadensersatz schuldet, gelten die in dieser Ziffer geregelten Verjährungsfristen auch für konkurrierende außervertragliche Schadensersatzansprüche, wenn nicht die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führt. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
11. Haftungsbeschränkung, Schadensersatz
11.1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind – vorbehaltlich der gesetzlichen und nachfolgenden Bestimmungen – ausgeschlossen. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Produkte an einen Verbraucher (Lieferantenregress nach §§ 478, 479 BGB).
11.2. Der Haftungsausschluss nach vorstehendem Ziffer 11.1 gilt nicht
(i) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
(ii) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie Arglist der gesetzlichen Vertreter von Garten-PV by Dr. Metje GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen;
(iii) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (iv) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit Garten-PV by Dr. Metje GmbH nicht aufgrund Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder Arglist, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
11.3. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Garten-PV by Dr. Metje GmbH für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf die Deckungssummen ihrer jeweiligen Haftpflichtversicherung beschränkt, auch wenn es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Deckungssumme je Schadensereignis beträgt 1.000.000 (eine Million) Euro pauschal für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
11.4. Die in den Ziffern 10.1. und 10.3. enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
11.5. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
11.6. Wird während der DC-Montage festgestellt, dass weniger Module als im Angebot dargestellt verbaut werden können, werden nur die Kosten für die nicht verbauten Module und die nicht verbaute Unterkonstruktion erstattet.
12. Herstellerangaben/Produktgarantie der Hersteller
Die Garten-PV by Dr. Metje GmbH ist nicht selbst Hersteller der Solarmodule, Wechselrichter oder sonstigen Einzelkomponenten. Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (vor allem Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird klargestellt, dass damit keine eigenständige Vereinbarung zur Beschaffenheit durch die Garten-PV by Dr. Metje GmbH verbunden ist. Es wird in diesem Zusammenhang auch keine eigenständige Garantieerklärung durch uns abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt- und Garantieaussagen der Hersteller.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behält sich Garten-PV by Dr. Metje GmbH das Eigentum an der gelieferten Anlage nebst Zubehör vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser und Transportschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
13.2. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde die Garten-PV by Dr. Metje GmbH unverzüglich unter Übergabe der für die Geltendmachung von Ansprüchen notwendigen Unterlagen zu unterrichten; die gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vornhinein die Dritten auf die an den Gegenständen bestehenden Rechte hinzuweisen. lst der Kunde Unternehmer, hat er die Kosten der Geltendmachung durch Garten-PV by Dr. Metje GmbH zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
13.3. lst der Kunde Unternehmer, tritt er an Garten-PV by Dr. Metje GmbH für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Anlage schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche von Garten-PV by Dr. Metje GmbH die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Bearbeitung der Anlage, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache, erwirbt Garten-PV by Dr. Metje GmbH unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
13.4. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/Gebäude des Bestellers eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an Garten-PV by Dr. Metje GmbH ab.
14. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die vom Kunden nach Vertragsschluss Garten-PV by Dr. Metje GmbH gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne von § 126b BGB.
15. Vertragsrücktritt
15.1. Im Falle eines nicht nur vorübergehenden Ausbleibens der Selbstbelieferung ist Garten-PV by Dr. Metje GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und bereits erbrachte Zahlungen des Kunden unverzüglich erstattet hat; Garten-PV by Dr. Metje GmbH ist weiterhin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, eine Eidesstattliche Versicherung nach § 802c ZPO abgegeben oder das lnsolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
15.2. Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass die Gegebenheiten vor Ort insbesondere nach einer Prüfung technischer Details die Installation einer PV-Anlage unmöglich machen, oder nur mit einer zwingend notwendigen Änderung des Leistungsumfangs möglich wäre, sind beide Parteien dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (z. B. Erdarbeiten/Tiefbau).
16. Datenschutz
Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z. B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) handelt Garten-PV by Dr. Metje GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden bei Garten-PV by Dr. Metje GmbH elektronisch gespeichert. Garten-PV by Dr. Metje GmbH ist berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen notwendigen personenbezogenen Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung der Garten-PV by Dr. Metje GmbH auf deren Homepage. Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten. Soweit der Kunde der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nicht ausdrücklich – insbesondere über die Bestellung eines Newsletters, werden diese Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) behandelt. Im Zuge unserer Berechnungen sowie Auslegungsprogramme werden kundenbezogene Daten zur Planung und Weiterverarbeitung an Vertragspartner übergeben und gespeichert.
17. Widerrufsrecht
Schließt der Kunde als Verbraucher einen Vertrag mit Garten-PV by Dr. Metje GmbH und verwenden der Kunde und Garten-PV by Dr. Metje GmbH für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss Fernkommunikationsmittel (z. B. Indikatives unverbindliches Angebot, Informationsaustausch und Angebotsbesprechung über die Onlineplattform der Garten-PV by Dr. Metje GmbH sowie Telefon oder Fax), steht dem Kunden in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Garten-PV by Dr. Metje GmbH gesondert belehrt.
18. Verbraucherschlichtung, Schlussbedingungen
18.1. Garten-PV by Dr. Metje GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG), auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr. Ist der Kunde ein Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.
18.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus unserer Geschäftsbeziehung zum Kunden, einschließlich dieser AGB, ist der Geschäftssitz von Garten-PV by Dr. Metje GmbH in Kiel (Amtsgericht Kiel, Landgericht Kiel), soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Garten-PV by Dr. Metje GmbH ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
18.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
18.5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Kiel, im Juli 2025
