Hinweise zur baurechtlichen Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Hallo Sonne. Tschüss Baugenehmigung
Die Errichtung einer Garten-PV-Anlage ist in fast allen Bundesländern verfahrensfrei. Das bedeutet, dass vor Baubeginn kein Verfahren bei der Bauaufsichtsbehörde durchlaufen werden muss und daher auch keine Genehmigungen einzuholen sind – ähnlich wie beim Gartenschuppen kann ohne Weiteres mit der Installation begonnen werden.
So ist die Rechtslage in deinem Bundesland
Hinweis:
Es sei abschließend darauf hingewiesen, dass die Verfahrensfreiheit des Bauvorhabens nicht von der Einhaltung der baurechtlichen Gesetze entbindet. Nur weil kein Baugenehmigungsverfahren einzuhalten bzw. keine Genehmigung einzuholen ist, entsteht hinsichtlich der Installation der PV-Anlage kein „rechtsfreier Raum“. Es entfällt nur eine vorherige Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde. Der Bauherr trägt damit selbst die Verantwortung, dass die installierte PV-Anlage mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (insbesondere Landesbauordnung und BauGB) vereinbar ist, da er andernfalls den Erlass von bauaufsichtlichen Ordnungsmaßnahmen (z.B. Nutzungsuntersagung, im Zweifel auch Beseitigungsanordnung) durch die Behörde riskiert.
Disclaimer:
Bitte beachte, dass wir keine rechtliche Beratung leisten dürfen. Diese Hinweise sind daher unverbindlich. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin.